Diagnosetechniker Landmaschinen-, Baumaschinen- oder Motorgerätemechaniker/in mit mindestens 12 Monaten Berufspraxis im jeweiligen Berufsfeld, auf welchem die höhere Fachprüfung abgelegt wird.
In Spezialfällen entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung. Die Zulassungsbedingungen von AM Suisse finden Sie hier.