Fragen zur BMS

 

  1. Was ist der Unterschied zwischen der Lehre mit oder ohne Berufsmaturität?

Im BM-Unterricht werden Sie in den allgemeinbildenden Fächern auf dem höheren und umfassenderen BM-Niveau unterrichtet.

 

  1. Wie lange sind BM-Lernende vom Lehrbetrieb abwesend?

Je nach gewählter beruflicher Grundausbildung haben BM-Lernende einen ganzen bis eineinhalb Tage pro Woche BM-Unterricht. In der Berufsschule fällt dann der allgemeinbildende Unterricht weg. Das bedeutet auch, dass BM-Schüler dadurch lediglich den berufskundlichen Unterricht in der Berufsschule besuchen.

 

  1. Was bringt die Allgemeinbildung des BM-Unterrichts?

Die theoretischen Kenntnisse des Berufs und gesellschaftliche Fragen werden vertieft. Dadurch können erweiterte Zusammenhänge verstanden, zusätzliches Interesse geweckt und weitere Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem werden die Sprachkenntnisse erweitert.

 

  1. Wie ist die Berufsmaturität gegenüber einer gymnasialen Maturität einzuschätzen?

Die BM gewährt den direkten Zugang an die Fachhochschule, wenn innerhalb desselben Berufsfeldes weitergelernt wird. Bei einem Fachwechsel oder einem Universitätsstudium müssen Praktika oder Zusatzprüfungen abgelegt werden. Berufsmaturitäts-Absolventen und -Absolventinnen haben gegenüber Vollzeitschulen (Gymnasien / FMS) den entscheidenden Vorteil, dass sie zugleich auch das EFZ erwerben (Doppelqualifikation) und in ihrem angestammten Fachbereich über praktische und theoretische Kenntnisse verfügen.

Bei einer gymnasialen Maturität ist die Wahl des Universitätsstudienfaches frei. Für die Fachhochschule müssen mit der gymnasialen Maturität dagegen Praktika absolviert werden.

 

  1. Wie finde ich den passenden Lehrbetrieb?

Grundsätzlich sind Lehrbetriebe interessiert an motivierten Lernenden und damit aktive Förderer der Berufsmaturität. Lernende sollten versuchen, auch neue Lehrbetriebe von der lehrbegleitenden BM zu überzeugen. Schulisch starke Lernende nehmen den Stoff in den theoretischen Fächern ohne Schwierigkeiten auf und können ihren Fokus auf die praktischen Tätigkeiten setzen. Lehrbetriebe, die die Berufsmaturität unterstützen, sind im Lehrstellennachweis LENA speziell gekennzeichnet.

Weitere Informationen finden Sie unter: (https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/berufsberatung/berufswahl/lehrstellennachweis.html)

 

  1. Kann der Lehrbetrieb den Besuch der BM verbieten?

Theoretisch kann ein Betrieb entscheiden, nur dann Lehrverträge anzubieten, wenn kein BM-Unterricht besucht wird. Praktisch sind jedoch BM-Interessierte starke Lernende, weshalb Lehrbetriebe an ihnen interessiert sind und ihre lernbedingte Abwesenheit in Kauf nehmen. Wichtig: Beim Abschluss des Lehrvertrages muss geklärt werden, ob die BM möglich ist oder nicht.

 

  1. Wie wähle ich im Hinblick auf das FH-Studium die BM-Richtung aus?

Für die BM können die Lernenden zwischen fünf Ausrichtungen wählen. Die Wahl sollte sorgfältig getroffen werden, um spätere Richtungswechsel zu vermeiden. Sollte dennoch ein Wechsel notwendig sein, muss ein mehrmonatiges Praktikum des entsprechenden Faches absolviert werden.

Wird die BM während der Lehre besucht (BM 1), so ist die Ausrichtung in den meisten Fällen durch die Grundbildung und das Angebot an den Berufsfachschulen bestimmt. Die freie Wahl der Richtung ist aus organisatorischen Gründen nur bedingt möglich.

Gelernte Berufsleute können die Richtung frei wählen (BM 2). Sie können so die spezifischen Zielsetzungen eines Fachhochschulstudiengangs bei der Entscheidung mit berücksichtigen.

 

  1. Ist mit der BM ein prüfungsfreier Zutritt zu den Fachhochschulen möglich?

Grundsätzlich ermöglicht die BM den Zutritt an die Fachhochschulen. In einzelnen Studiengängen finden zusätzliche Eignungsabklärungen statt. Entspricht die Grundbildung nicht dem Studienbereich, wird zusätzlich ein qualifizierendes Praktikum verlangt. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie von den Fachhochschulen.

 

  1. Kann mit der Berufsmaturität auch an der Uni / ETH studiert werden?

Durch das Absolvieren der so genannten Passerelle (ein Jahr, mit anschliessender Abschlussprüfung der Ergänzungsfächer) können BM-Absolventinnen und Absolventen auch an schweizerischen Universitäten studieren. Sie haben gegenüber den ehemaligen Gymnasiasten/innen den Vorteil, das Berufsleben bereits zu kennen.

 

  1. Was genau ist die sogenannte Passerelle?

Wer nach Abschluss der Berufsmaturität an einer Universität oder an der ETH studieren möchte, kann den einjährigen Passerellenlehrgang besuchen. Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufsmaturitätsausweis zur Zulassung zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

 

  1. Was kostet die BM?

Die Kosten des BM-Unterrichts werden weitgehend vom Kanton getragen.

Bei der BM 1 ist der Schulbesuch kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Lehrmittel (Fr. 200.- - 400.-), Unterrichtsmaterialien/Kopien, Projektwoche (Fr. 800.- - 1‘200.-), allfällige spezielle Unterrichtsveranstaltungen und freiwillige Sprachwochen, etc. an.

Bei der BM 2 ist der Lehrgang kostenlos, sofern die Studierenden resp. deren Eltern (wenn die Studierenden bei Lehrgangsbeginn nicht seit zwei Jahren finanziell unabhängig sind) seit zwei Jahren im Kanton Zürich den Wohnsitz haben. Zudem fallen Kosten für Kopier- und Material (Fr. 200.-), Lehrmittel (Fr. 400.- - 600.-), Projektwoche (Fr. 800.- - 1‘200.-) an.

 

  1. Kann eine BM 2 auch ausserhalb des eigenen Wohnkantons besucht werden?

Gesuche zum ausserkantonalen Schulbesuch werden fallweise entschieden. Die Gesuche sind durch die Studierenden beim jeweiligen Amt für Berufsbildung (Wohnkanton) einzureichen.

 

Falls der Wohnkanton die Kosten von rund Fr.16‘500.- nicht übernimmt, müssen sie vom Studierenden selbst getragen werden.

 

  1. Wie funktioniert das Zentrale Aufnahmeverfahren und wie kann ich mich zur Zentralen Aufnahmeprüfung anmelden?

Sie finden auf folgender Webseite alle Informationen rund um das Zentrale Aufnahmeverfahren: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/zentrale-aufnahmepruefung.html

 

Bitte sprechen Sie sich mit der Lehrfirma ab, wer die Anmeldung tätigt. In der Regel übernimmt dies der zukünftige Lernende selbst.

Die Lehrfirma muss jedoch mit dem Besuch der BM einverstanden sein.

 

    14. Kann ich die Aufnahmeprüfung machen, obwohl ich noch keine Lehrstelle habe?

Ja, das können Sie.

Doch die BM beginnen Sie zum gleichen Zeitpunkt wie die Lehre.

Sobald Sie einen Lehrvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie uns informieren und eine Kopie davon zustellen.

 

    15. Wie lange ist eine bestandene Aufnahmeprüfung gültig?

Die Aufnahmeprüfung ist ein Kalenderjahr gültig.

Bsp: Wenn Sie im März 2022 die Aufnahmeprüfung bestehen, ist sie für den Schulbeginn im 2023 gültig.

 

    16. Wieviel kostet die Aufnahmeprüfung?

Die Gebühr beträgt CHF 50,-.

 

    17. Wann ist die Aufnahmeprüfung und der Anmeldeschluss?

Die Aufnahmeprüfungen der BM 1 und BM 2 finden jeweils im März statt.

Der Anmeldeschluss ist jeweils Anfang Februar.

Bitte orientieren Sie sich auf der Webseite des MBA: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/zentrale-aufnahmepruefung.html

 

    18.Wie reiche ich als BM-Lernender ein Urlaubsgesuch ein?

Sie erhalten anfangs Ihrer Ausbildung ein Absenzenheft. In dieses tragen Sie Absenzen (gewesene Fehlzeiten) sowie Dispensationsgesuche ein. Dispensationsgesuche sind 14 Tage im Voraus einzureichen. Die genaue Anleitung finden Sie in Ihrem Absenzenheft.

 

    19. Mein Militärdienst überschneidet sich mit dem BM-Unterricht. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie für ein oder zwei Tage Militärdienst aufgeboten werden, ist es sinnvoll, dem Aufgebot Folge zu leisten. Reichen Sie für jene Tage bei der Schule ein Dispensationsgesuch ein.

 

Bei einem länger andauernden Militärdienst sollten Sie frühzeitig eine Verschiebung beim Militär beantragen. Füllen Sie das Dienstverschiebungsgesuch des Bundes soweit als möglich aus und bringen Sie es zusammen mit dem Aufgebot/Marschbefehl dem BM-Sekretariat. Wir werden das Formular ergänzen und unterzeichnen. Zusätzlich werden wir ein Gesuch schreiben. Alle diese Unterlagen müssen Sie dann der zuständigen Militärdienststelle zusenden.

 

Link zu Dienstverschiebungsformularen des Bundes: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/dienstverschiebung.html

 

    20. Ich interessiere mich für den bilingualen Unterricht an der BMS. Wie muss ich vorgehen?

Es wird nicht bei jedem Lehrgang (BM 1 oder BM 2, Ausrichtung) bilingualer Unterricht angeboten. Lernende von Klassen, bei denen dieses Angebot allenfalls durchgeführt werden kann, werden von uns angeschrieben resp. informiert. Es gibt auch dann keine Garantie, dass der bilinguale Unterricht angeboten wird. Es wird anhand der Anmeldezahlen entschieden.

Weitere Informationen zum bilingualen Unterricht.  

 

    21. Ich habe die BM abgebrochen. Darf ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsteigen?

Wenn Sie innerhalb von zwei Kalenderjahren in den Lehrgang der BM 2, derselben Ausrichtung, eintreten möchten, können Sie einen prüfungsfreien Eintritt beantragen. Melden Sie sich für die Aufnahmeprüfung an und stellen Sie einen Antrag für einen prüfungsfreien Eintritt. Legen Sie Ihr letztes BM-Zeugnis bei. Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen schriftlich beantworten.

 

    22. Was ist, wenn ich den BM-Abschluss nicht bestehe?

Wenn Sie das Qualifikationsverfahren (QV) bestehen, erhalten Sie das Fähigkeitszeugnis trotzdem.

Sie können dann den BM-Abschluss repetieren. Dies muss innerhalb der drei darauffolgenden Jahr geschehen. Melden Sie sich dafür jeweils bis zum Beginn der Sommerferien bei der BM-Schulleitung, sobald Sie das Ergebnis erhalten haben.

 

    23. Was ist, wenn ich das QV nicht bestehe, den BM-Abschluss jedoch schon?

Dann erhalten Sie das eidg. BM-Zeugnis, wenn Sie das QV erfolgreich nachgeholt haben. Bitte Informieren Sie uns und senden Sie uns eine Kopie Ihres Fähigkeitszeugnisses zu.

 

    24. Wo erhalte ich weitere grundsätzliche Informationen zur Berufsbildung im Kanton Zürich – mit BM?

Auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/berufsmaturitaetsschule.html